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BGH, 11.07.1984 - IVa ZR 95/84 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Hilfsaufrechnung im Prozess als selbständige und rechtsmittelberechtigende Beschwer - -Einsetzung eines Vorerben als Vermächtnisgeber - Ersetzung einer Einwilligungserklärung durch richterlichen Gestaltungsakt
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.04.1975 - III ZR 173/72
Gebührenstreitwert einer Klage auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft - …
Auszug aus BGH, 11.07.1984 - IVa ZR 95/84
Bei der Beteiligung an einer Gesamthand kann das Interesse lediglich eines der vier Gesamthänder daran, eine Vermächtnisforderung nicht oder sie in anderer Weise zu erfüllen, nicht höher als diese Forderung selbst bewertet werden (vgl. für die Auseinandersetzungsklage BGH Urteil vom 24.4.1975 - III ZR 173/72 - NJW 1975, 1415).
- BGH, 03.02.1988 - IVa ZR 230/87
Berücksichtigung einer Hilfsaufrechnung bei der Bemessung der Beschwer - Umfang …
Sie reicht deshalb nur so weit, wie diese Rechtskraftwirkung möglicherweise reicht (BGH Urteil vom 15.5.1974 - V ZR 232/73 - WarnRspr 74 Nr. 142; Senatsbeschluß vom 11.7.1984 - IVa ZR 95/84).